Erbrecht in Hannover

Erbrecht in Hannover

Beim Erbrecht in Hannover geht es oft um hohe Vermögen. Es gibt viele Auseinandersetzungen – zum Beispiel zwischen den Erben selbst, aber auch zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigten. Und wie kann man rechtlich korrekt ein Testament schreiben in Hannover? Ist dafür ein Rechtsanwalt oder ein Notar notwendig? Viele Menschen möchten sich nur ungern mit dem Thema Testament schreiben und Erbrecht in Hannover befassen. Aber es ist wichtig. Als Erblasser verhindert man böses Blut zwischen den Angehörigen nach dem eigenen Ableben, wenn rechtlich alles geregelt ist.

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Wer ist erbberechtigt?

Möchten Sie ein Testament schreiben in Hannover oder denken Sie darüber nach, was mit Ihrem Vermögen nach Ihrem Tod geschehen soll? Dann stellt sich natürlich die Frage, wer überhaupt für ein Erbe infrage kommt. Wer ist erbberechtigt?

  • Natürliche Personen, also Menschen, die während des Zeitpunktes des Todes des Erblassers leben.
  • Auch ein während des Todesfalls bereits gezeugtes, aber noch nicht geborenes Kind kann Erbe sein (§ 1923 Abs. 2 BGB).
  • Juristische Personen können ebenfalls erben. Das sind zum Beispiel Vereine, Aktiengesellschaften und GmbHs. Eine Familie als solche dagegen ist keine juristische Person.

Viele ältere Menschen möchten sicherstellen, dass ihr Hund oder ihre Katze nach dem Tod gut versorgt ist. Haustiere sind jedoch nicht erbberechtigt. Sie sind im Sinne des Gesetzes Sachen und können daher nicht erben. Es ist allerdings möglich, im Testament einen bestimmten Erben zu verpflichten, sich um das Tier zu kümmern. Ein Rechtsanwalt für Erbrecht in Hannover kann Ihnen dabei helfen, rechtssichere Bestimmungen zu erlassen, die das Wohl Ihres Tieres auch nach dem Tod sicherstellen.

Welche Aufgaben hat ein Testamentsvollstrecker in Hannover?

Ein Testamentsvollstrecker in Hannover hat die Aufgabe sicherzustellen, dass der in einem Testament festgelegte Wille eines Verstorbenen durchgesetzt wird. Er vollstreckt das Testament und muss dabei selbstverständlich alle Bestimmungen zum Erbrecht in Hannover beachten.

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  • Ein Testamentsvollstrecker in Hannover ermittelt den Bestand des Nachlasses. Hierzu muss er gegebenenfalls Nachforschungen anstellen, beispielsweise durch Anfragen bei Finanzinstituten (Banken, Sparkassen, Volksbanken, Lebensversicherungen).
  • Er erstellt unverzüglich nach der Amtsannahme ein Nachlassverzeichnis, das er den Erben vorlegt. Dieses enthält eine Aufstellung aller Vermögensgegenstände des Nachlasses einschließlich ihrer Werte.
  • Der Testamentsvollstrecker muss den Nachlass ordnungsgemäß verwalten. Dazu gehört unter anderem die Vermögensverwaltung oder die Erfüllung von Vermächtnissen.
  • Er muss den Nachlass gemäß den Verfügungen des Erblassers verteilen.

Die Aufgaben des Testamentsvollstreckers sind in der Regel sehr umfangreich und zeitaufwendig. Er ist verpflichtet, sorgfältig und gewissenhaft zu vorzugehen. Er ist gegenüber den Erben und dem Nachlassgericht verpflichtet, Rechenschaft über seine Tätigkeit abzulegen.

Denken Sie beim Testament schreiben in Hannover deshalb auch daran, einen Testamentsvollstrecker in Hannover einzusetzen. Dies ist keine Pflicht, aber so kann gewährleistet werden, dass alle Bestimmungen in Ihrem Testament erfüllt werden. Hierfür kommen zum Beispiel Rechtsanwälte für Erbrecht in Hannover infrage.

Wie sieht die gesetzliche Erbfolge aus?

Ein Testament schreiben vor allem Menschen, deren letzter Wille von der gesetzlichen Erbfolge abweicht. Ein Testament kann die gesetzliche Erbfolge durchbrechen. Aber wie sieht die gesetzliche Erbfolge aus? Die in Deutschland geltende gesetzliche Erbfolge richtet sich nach Stämmen:

  • Die Kinder erben zu gleichen Teilen. Sie sind eine Erbengemeinschaft.
  • Erben der vorhergehenden Ordnung schließen die nachfolgenden aus. Das heißt: Wenn ein Vater erbt, wird dessen Sohn aus der Erbfolge ausgeschlossen.
  • Hinterlässt der Erblasser keine Kinder, erben dessen Eltern.
  • Neben den Kindern erbt auch der Ehepartner.

Wenn der Verstorbene keine erbberechtigten Angehörigen mehr hat und kein Testament existiert, geht sein Vermögen an den Staat über.

Wie kann man selbst ein Testament schreiben?

Testament schreiben in Hannover

Wie kann ich meinen letzten Willen rechtsgültig machen? Ist dafür ein Notar erforderlich? Oder kann man selbst ein Testament schreiben in Hannover? Die Antwort: Ein handgeschriebenes Testament ist rechtsgültig. Es muss dafür nur einige wenige Voraussetzungen erfüllen:

  • Es muss vollständig – also von Anfang bis Ende – handschriftlich verfasst sein.
  • Es muss vom Erblasser unterschrieben sein.
  • Es muss klar und deutlich formuliert sein.

Wenn ein Testament also nur in gedruckter Form vorliegt, gilt es nicht – auch dann, wenn es vom Erblasser selbst verfasst und unterschrieben wurde. Damit nach dem Tod des Erblassers die Bestimmungen im Testament erfüllt werden, sollten Sie auf Folgendes achten:

  • Bewahren Sie das Testament an einem sicheren Ort auf.
  • Setzen Sie eine Person Ihres Vertrauens davon in Kenntnis, dass ein Testament existiert und wo Sie es aufbewahrt haben.
  • Verwenden Sie eine klare und eindeutige Sprache, sodass keine Missverständnisse auftreten.

Sehr häufig entscheiden sich Ehepartner dafür, ein sogenanntes Berliner Testament aufzusetzen. In einem solchen Testament wird bestimmt, dass der überlebende Ehepartner zunächst Erbe wird. Erst mit dessen Tod geht das Erbe an andere über. Hier ist zu beachten, dass ein solches Testament von beiden Ehepartnern gemeinschaftlich aufgesetzt werden muss. Das kann ohne Hilfe handschriftlich geschehen. Es ist jedoch ratsam, sich hier von einem Rechtsanwalt für Erbrecht in Hannover beraten zu lassen. Die meisten Menschen, die ein Berliner Testament aufsetzen, hinterlegen dieses bei einem Notar.

Die Erbrechtsexperten von Rechtsanwälte Dr. Papsch & Collegen in Hannover helfen Ihnen gern dabei, ein rechtsgültiges Berliner Testament aufzusetzen. So können Sie sichergehen, dass sich Ihr letzter Wille tatsächlich erfüllt.

Wer ist pflichtteilsberechtigt?

Beim Testament schreiben sollten Sie auch daran denken, dass es eventuell pflichtteilsberechtigte Personen gibt. Grundsätzlich hat nach dem Erbrecht jeder das Recht auf einen Pflichtteil, der ohne Vorliegen eines Testaments als gesetzlicher Erbe infrage kommt. Allerdings gilt der Pflichtteilsanspruch nur für Kinder des Erblassers oder für Enkel. Wenn ein Onkel oder eine Tante stirbt, hat man als Neffe oder Nichte zwar einen Erbanspruch, wenn die verstorbene Person keine Abkömmlinge hat und kein Testament geschrieben hat. Ein Pflichtteilsanspruch entfällt jedoch. Achten Sie beim Testament schreiben ebenfalls darauf, dass Sie infrage kommende Erben zwar von der Erbschaft ausschließen können. Der Anspruch auf einen Pflichtteil besteht jedoch – denn der Pflichtteil wurde vom Gesetzgeber aus genau diesem Grund festgelegt.

Wichtig: Der Pflichtteil ist ein Anspruch des Enterbten gegen die Erben. Ein Pflichtteil muss ausdrücklich in Anspruch genommen werden. Der sich aus dem Pflichtteil ergebende Anspruch wird nicht automatisch erfüllt. Der Pflichtteilsanspruch beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der gesetzliche Erbteil richtet sich nach der Verwandtschaftsbeziehung des Erbberechtigten zum Erblasser. Fragen Sie zu näheren Informationen über Pflichtteilsansprüche in Ihrem individuellen Fall einen Rechtsanwalt für Erbrecht in Hannover, um mehr zu erfahren.

Wie kann ich selbst einen Erben bestimmen?

In Deutschland besteht Testierfreiheit. Das bedeutet also auch im Erbrecht in Hannover, dass der Erblasser weitgehend selbst entscheiden darf, ob er in Bezug auf sein Erbe von der gesetzlichen Erbfolge abweichen möchte. So ist es also möglich, Freunde als Erben zu bestimmen oder gesetzliche Erben von der Erbfolge auszuschließen. Hierfür gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

  • Testament
  • Erbvertrag

Ein Testament muss, damit es rechtlich wirksam ist, von Anfang bis Ende handschriftlich aufgesetzt werden. Der Gesetzgeber hat sich für diese Regelung entschieden, damit gewährleistet ist, dass sich der Erblasser beim Schreiben über die Tragweite der Entscheidungen bewusst ist. Eine andere Möglichkeit besteht darin, ein Testament von einem Notar aufsetzen zu lassen.

Ein Erbvertrag ist im Gegensatz zu einem Testament eine bindende Erklärung von mindestens zwei Parteien, in der Regel dem Erblasser und einer anderen Person, die Erbe werden soll. Anders als ein Testament ist ein Erbvertrag nicht ohne weiteres vom Erblasser änderbar. Wenn ein Erbvertrag besteht, muss dieser von beiden Parteien aufgehoben oder geändert werden.

Bedenken Sie jedoch, dass gesetzliche Erben, die durch ein Testament oder Erbvertrag vom Erbe ausgeschlossen werden, möglicherweise einen Pflichtteilsanspruch gegen die Erben geltend machen können. Auch hierüber berät Sie ein Rechtsanwalt für Erbrecht in Hannover.

Wann muss ich einen Erbschein beantragen?

Ein Erbschein ist in der Praxis des Erbrechts in Hannover überaus wichtig. Denn er weist Sie gegenüber Dritten als rechtmäßigen Erben aus – zum Beispiel beim Grundbuchamt oder bei der Bank, die das Konto des Erblassers geführt hat. Sie bekommen in der Regel keinen Zugriff auf das Konto des Erblassers, wenn Sie sich nicht mit einem Erbschein ausweisen können – es sei denn, der Verstorbene hat Sie noch zu Lebzeiten bevollmächtigt, über das Konto zu verfügen. Der Erbschein muss beim Nachlassgericht beantragt werden. Dieses befindet sich in der Regel beim Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verstorbene seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte.

Fazit

Was passiert nach dem eigenen Ableben? Wenn Sie selbst kein Testament verfasst haben oder dieses von einem Notar erstellt wurde, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Diese entspricht nicht immer den eigenen Wünschen. Die Experten der Rechtsanwälte Dr. Papsch & Collegen in Hannover beraten Sie gern, wenn Sie für den Fall Ihres Todes konkrete Bestimmungen treffen möchten. Es empfiehlt sich ebenfalls – vor allem bei größeren Vermögen – bereits zu Lebzeiten einen Testamentsvollstrecker in Hannover zu bestimmen. Auch wenn Sie selbst Erbe sind und nicht wissen, welche Ansprüche Sie haben, helfen Ihnen die Fachleute für Erbrecht in Hannover weiter.

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Der Autor

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Redaktion: Kai Kruel

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